Kooperationsvertrag

Vereinbarung zur Zusammenarbeit

zwischen den

Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe

und den

berufsbildenden Schulen mit Beruflichen Gymnasien


 

Ziel ist eine enge Zusammenarbeit der Schulen, um allen Lübecker Schülerinnen und Schülern bei Erfüllung der entsprechenden Leistungsvoraussetzungen, vielfältige Wege zum Abitur zu bieten und den Übergang von der allgemeinbildenden Schule zur 
berufsbildenden Schule zu optimieren. Die Zusammenarbeit gibt den Eltern zusätzliche 
Sicherheit bei der Bildungsplanung für ihre Kinder.

Den Schülerinnen und Schülern soll eine verbesserte berufliche Orientierung geboten 
und ihre Ausbildungs- und Studierfähigkeit gemeinschaftlich gefördert werden. Sie 
werden frühzeitig bezüglich ihres weiteren schulischen und beruflichen Werdegangs 
beraten.

Die drei Berufsbildenden Schulen übernehmen für die Gemeinschaftsschulen die 
Funktion einer gymnasialen Oberstufe und ermöglichen so, dass die Schülerinnen und 
Schüler bereits mit dem Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule 
die Oberstufen kennen, die ihnen den Weg zum Abitur ermöglichen.

Eine verbindliche Kooperation nach § 43 Absatz 6 SchulG, die den Schülerinnen und 
Schülern einen Rechtsanspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule eröffnet, 
wird hierdurch nicht geschlossen.

Die Zusammenarbeit soll sich u. a. auf folgende Felder erstrecken:

  • Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte
  • Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung
  • „Schnuppertage“ für Schülerinnen und Schüler
  • Gegenseitige Information über Lehrpläne und deren Anforderungen
  • Wechselseitige Teilnahme der Lehrkräfte an Konferenzen
  • gegenseitige Hospitation von Lehrkräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst
  • Abstimmung gemeinsamer schulischer Termine und gemeinsame Durchführung von 
Veranstaltungen
  • Gemeinsame Kooperation mit den Partnern der Wirtschaft